Quo Vadis, Normalarbeitsverhältnis?
Hat sich der deutsche Staat vom Normalarbeitsverhältnis verabschiedet?
Diese Woche findet in Berlin der 68. Deutsche Juristentag statt. Ca. 3.000 Anwälte diskutieren miteinander über neue Entwicklungslinien des Rechts. Die Grundlage für die Diskussion bilden Referate und Gutachten renommierter Vertreter der Rechtsanwaltschaft.
Für die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht befasst sich Herr Dr. Raimund Waltermann mit der Frage, ob sich der deutsche Staat bereits vom Normalarbeitsverhältnis verabschiedet hat. So sei ein Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Anstieg des Anteils "neuer Beschäftigungsformen" festzustellen. Ebenfalls käme es zu einer wachsenden Diskontinuität von Erwerbsbiographien.
Herr Dr. Waltermann bleibt jedoch nicht bei der Analyse des Ist-Zustandes stehen, sondern macht konkrete Handlungsvorschläge zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses bei gleichzeitiger Zurückdrängung von prekären Arbeitsverhältnissen. Einige sollen kurz genannt werden:
Abschaffung des Abgabenprivilegs bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Einschränkung der sachgrundlosen Befristung Neue Rahmenbedingungen für Leiharbeit Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns Wir werden Bericht erstatten, mit welchem Ergebnis die Beratungen der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung zu dieser Thematik beendet wurden.