Rechtsfrage – Der Weg vom Parkplatz zählt nicht als Arbeitszeit
Ich öffne meine Arztpraxis um 8 Uhr morgens. Mindestens zwei meiner Angestellten sollten bis spätestens 7.30 Uhr an ihrem Arbeitsplatz sein. Da alle mit dem Auto kommen, habe ich Stellplätze angemietet. Der Fußweg von dort zur Praxis beträgt allerdings einige Minuten. Nun habe ich zu meiner Überraschung festgestellt, dass die Zeit vom Parkplatz zur Praxis und umgekehrt als Arbeitszeit festgehalten wird. Ich finde das nicht korrekt.
Ihr "Rechtsgefühl" trügt nicht. Wenn nichts anderes vereinbart ist – beziehungsweise keine elektronische Zeiterfassung zum Beispiel im Eingangsbereich eines Bürogebäudes erfolgt – beginnt die Arbeitszeit am konkreten Arbeitsplatz und endet dort auch. Das gilt auch dann, wenn Mitarbeiter selbst nach einem Parkplatz suchen müssen. Kommen sie wegen der Parkplatzsuche zu spät an ihren Arbeitsplatz, ist im Extremfall der Wiederholung trotz einer vorherigen – rechtmäßigen – Abmahnung sogar die Kündigung zulässig. Ich hoffe, in Ihrem Fall genügt ein klärendes Gespräch.