Vorsprung durch Wissen
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren enorm gewandelt. Der Fachkräftemangel, der technische Fortschritt oder auch die zunehmende Globalisierung haben dazu geführt, dass an Arbeitnehmer immer höhere Anforderungen gestellt werden. Nur wer sich beruflich und auch persönlich weiterentwickelt, kann sich in der heutigen Arbeitswelt behaupten. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen halten Arbeitnehmer ihr Wissen nicht nur auf dem aktuellen Stand, sondern erhöhen auch ihre Karrierechancen. Doch wie lassen sich Berufstätigkeit und Weiterbildung zeitlich miteinander vereinbaren? Zahlreiche Bundesländer, darunter auch Berlin, haben Gesetze erlassen, die Berufstätigen die Möglichkeit geben, bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub zu beantragen.
Das Wichtigste zum Bildungsurlaub in Berlin im Überblick:
Was versteht man unter Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine besondere Form der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmer und auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Zu beachten ist jedoch, dass erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses Bildungsurlaub beantragt werden kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber anschließt.
Für welche Veranstaltungen erfolgt eine Freistellung?
Eine Freistellung erfolgt nur für eine von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannte Bildungsveranstaltung der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung. Politische Bildungsveranstaltungen sollen die Fähigkeit des Arbeitnehmers fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen. Berufliche Weiterbildungsveranstaltungen sollen die berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers erhalten, verbessern oder erweitern. Zudem muss ein Bezug zur ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers vorliegen. Auszubildende können nur für Veranstaltungen der politischen Bildung freigestellt werden.
Wie viel Bildungsurlaub kann beansprucht werden?
Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungsurlaub. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub in Höhe von zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Anspruch.
Bei wem muss der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht werden?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub muss gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat den Bildungsurlaub so früh wie möglich anzukündigen, mindestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer verlangen, die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung, deren Anerkennung und die Teilnahme an der Veranstaltung durch Bescheinigungen nachzuweisen.
Ist der Arbeitnehmer in der Wahl der Bildungsveranstaltung frei?
Ja. Der Arbeitnehmer darf die Veranstaltung frei wählen, Voraussetzung ist nur, dass es sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt und ein Bezug zur ausgeübten Tätigkeit gegeben ist.
Wird während des Bildungsurlaubs das Gehalt weiter gezahlt?
Ja. Die Freistellung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt unter Fortzahlung des Gehaltes durch den Arbeitgeber.
Prof. Asoc. Dr. jur. Jutta Glock
www.agpkanzlei.de
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