30. August 2013

EuGH: Keine Kürzung von Urlaub bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.06.2013 (C-415/12)


Wechselt ein Arbeitnehmer von Vollzeit in Teilzeit und reduzieren sich dadurch die wöchentlichen Arbeitstage, wird der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt. Was auf den ersten Blick einleuchtet, ist allerdings problematisch. Dieser Übung schiebt der EuGH mit seiner Entscheidung vom 13.06.2013 (C-415/12) einen Riegel vor. Es diskriminiere den Teilzeitbeschäftigten, wenn anlässlich des Wechsels von Vollzeit in Teilzeit auch der Urlaubsanspruch entsprechend reduziert werden würde.

Was bedeutet das für die Praxis? Wechselt ein Vollzeitbeschäftigter in die Teilzeit und treffen er oder sie keine Vereinbarung zum Urlaub, bleibt der zu Zeiten der Vollzeitbeschäftigung bestehende Urlaubsanspruch vollständig erhalten. Die Urlaubstage werden nicht gekürzt. Für den Arbeitnehmer, der z.B. weniger Arbeitstage in der Woche arbeitet, kann das faktisch zu einer längeren Urlaubszeit führen. Denn z.B. 30 Urlaubstage, die bei einer 5-Tage-Woche innerhalb von 6 Wochen aufgebraucht waren, werden bei einer 3-Tage-Woche erst in 10 Wochen (!) aufgebraucht sein. Für Unternehmen birgt das ein hohes Risiko. Fehlt ihnen doch der Arbeitnehmer statt nur 6 Wochen, nun ganze 10 Wochen.


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