Rund jeder fünfte hierzulande Beschäftigte ist heute im Niedriglohnsektor tätig. So vor allem Teilzeitbeschäftigte (z.B. „Minijobber“) und Leiharbeiter.
Die Probleme sind oft speziell: während des Arbeitsverhältnisses ist da z.B. die Sorge um den Job, falls Sie etwas beanspruchen. Diese Sorge muss nicht begründet sein. Nicht selten entstehen Ansprüche aus einer im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten/Stammarbeitnehmern schlechteren Behandlung, oder wird beim Entgelt oder sonstigen Leistungen (z.B. Entgeltfortzahlung) „getrickst“. Wir wissen, was geht, was nicht.
Unser Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bezahlt in der Regel Ihre Versicherung uns; gern regeln wird das vorher mit ihr.
Wenn Sie nur eine Frage haben, deren Beantwortung keine eingehendere Prüfung verlangt, können Sie uns die Frage mailen: info@agpkanzlei.de. Wir melden uns dann bei Ihnen, sagen Ihnen unser Honorar und treffen mit Ihnen darüber eine Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG). Dann erhalten Sie die Antwort – als Mail oder am Telefon, wie Sie wünschen.
Rufen Sie uns an: gern informieren wir Sie über die Voraussetzungen von Beratungshilfe (Kostenübernahme durch die Staatskasse) und Prozesskostenhilfe.